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Der Gesetzgeber hat eine Änderung zur Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern  bei der Unterbringung im Pflegeheim vorgenommen. Bisher konnte das Sozialamt die Kinder in Regreß nehmen. In rund 90% der Fälle müssen Kinder nun nicht mehr zahlen. Die Einkommensgrenze ab der bezahlt werden muss, wurde auf 100.000€  erhöht.

Welche Einkommensarten berücksichtigt und wie Sie wieder von der Zahlung befreit werden erfahren Sie in einem interessanten Artikel, den Sie gerne bei mir anfordern können.